Wir freuen uns, dass Sie unsere Homepage besuchen. Hier finden Sie Informationen zu all unseren Abteilungen und Mannschaften. Sie haben Einsicht in die Trainingszeiten und Spielpläne und können sich verschiedene Formulare herunterladen.
60,00 €/Jahr = Jugendliche von 15 bis 18 Jahre, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Auszubildende, Studenten
84,00 €/Jahr = Erwachsene ab 19 Jahre
Für Beitragszahlungen aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe kann durch den erhöhten verwaltungstechnischen Aufwand ein höherer Beitrag anfallen.
Aufnahmegebühren: 6,00 €/einmalig = Erwachsener 4,00 €/einmalig = Kinder
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Kinder und junge Erwachsene unter 18 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können die Leistungen beim zuständigen Jobcenter beantragen. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII und Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können die Leistungen beim zuständigen Sozialamt des Landkreises beantragen.
Es steht allen zu, die irgendwelche Sozialleistungen erhalten, ob es ALG II ist, ALG I oder Wohngeld. Je nachdem, wo derjenige die Leistung bezieht, muss er denn Antrag dort abgeben. Mit Zahlungsnachweis des Vereins kann beispielsweise der Monatsbeitrag zurückgeholt werden (Auch Schulbedarf, Musikschule usw.)
„Mit Herz, Leidenschaft und kaufmännischen Geschick sind wir bestrebt, unseren Mitgliedern, Sponsoren und Fans wöchentlich den emotionalsten Sport in unserer schönen Kreisstadt näher zu bringen.“